THW OV Goettingen
 
 
Grundausbildung
Autor: Axel Rentschka, Datum:18.01.2005
 
Grundausbildung im THW
 
Am Beginn der Mitarbeit im THW steht die Grundausbildung in unserem Ortsverband. Die Grundausbildung umfasst 75 Stunden und schliesst mit einer Prüfung ab. Die Grundausbildung ist bundeseinheitlich geregelt. Mit Beginn der Grundausbildung muss der Nachweis über eine Ausbildung in Erster-Hilfe vorgelegt werden. Ausserdem benötigen wir den Nachweis über die Tauglichkeit für den schweren Atemschutz, die sogenannte G26 Untersuchung.
In der Grundausbildung wird allgemeines Wissen über den Katastrophenschutz in Deutschland, das THW sowie über den Umgang mit den im THW eingesetzten Geräten, Werkzeugen und Techniken vermittelt. Diese Ausbildung ist die Basis für die weitere Tätigkeit in den verschiedenen Fachgruppen sowie im Technischen Zug. Eine Zuordnung zu den jeweiligen Einheiten erfolgt nach erfolgreich bestandener Prüfung. Hierbei können unter Umständen auch Wünsche nach Einordnung in eine bestimmte Einheit berücksichtigt werden.

Ausbildungsinhalte sind u.a.:
Holzbearbeitung
Gesteinsbearbeitung
Metallbearbeitung
Bewegen von Lasten
Arbeiten im und am Wasser
Beleuchtung
Theorie

THW statt Wehrdienst, wie geht das ?

Hierzu muss ein Freistellungsantrag gestellt werden, mit dem Sie sich zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten. Die Verpflichtungszeit beträgt aktuell 6 Jahre, die Verpflichtung muss vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres eingegangen werden und führt zur Freistellung vom Wehrdienst, wenn der Ortsbeauftragte des Ortsverbandes und die für den Ortsverband zuständige Geschäftsstelle zustimmen.

Warten Sie nicht bis zum Erhalt eines Einberufungsbescheides der Bundeswehr !

Weitere Vorraussetzungen für eine Freistellung sind:
-Sie unterliegen der Wehrpflicht
-die Höchstzahl von Verpflichtungen für den Katastrophenschutz in Ihrem Jahrgang ist noch nicht ausgeschöpft
-Sie noch nicht in der Bundeswehr gedient haben
-Sie keinen Beruf ausüben, bei der Belange der Bundeswehr vorrangig sind
-nicht mit einem häufigen Ortswechsel zu rechnen ist
-ein Helferplatz im Ortsverband zur Verfügung steht

Der freiwillige Dienst im Katastrophenschutz, hier THW, gilt nicht als Zivildienst i.S. des Zivildienstgesetzes. Mit Annahme Ihres Freistellungsantrages/ Verpflichtungserklärung werden Sie nicht zum Zivildienst herangezogen.
Bei einem Wechsel des Wohnortes ist die Fortdauer der Freistellung abhängig von verfügbaren Plätzen in einem Ortsverband in der Nähe des neuen Wohnortes
 
 
 
 
 
© THW Ortsverband Göttingen - Christian Borschel, Fabian Thorns